A c h t u n g Einkommenserklärung
Sehr geehrte Eltern, gemäß den Kitabeitragssatzungen der Stadt Ortrand und der amtsangehörigen Gemeinden sind die Einkommenserklärungen der Personensorgeberechtigen aus dem vorangegangen Kalenderjahr ausschlaggebend für die Einstufung der Elternbeiträge für das laufende Kalenderjahr. Die Abgabefrist endet für die Erklärung zum 30.04.2022. Bitte legen Sie Ihre Einkommenserklärung mit den dazugehörigen Nachweisen bis zum 30.04.2022 im Amt Ortrand (Weiter lesen...)


