Sehr geehrte Eltern,
gemäß den Kitabeitragssatzungen der Stadt Ortrand und der amtsangehörigen
Gemeinden sind die Einkommenserklärungen der Personensorgeberechtigen
aus dem vorangegangen Kalenderjahr ausschlaggebend für die Einstufung der
Elternbeiträge für das laufende Kalenderjahr. Die Abgabefrist endet für die
Erklärung zum 30.04.2022.
Bitte legen Sie Ihre Einkommenserklärung mit den dazugehörigen Nachweisen
bis zum 30.04.2022 im Amt Ortrand vor. Bei Nichtvorlage erfolgt gemäß Satzung
eine Einstufung des Elternbeitrages für das laufende Kalenderjahr
rückwirkend zum 01.01.2022 in der Höchstgruppe.
Sollten Sie bereits Elternbeiträge in der höchsten Einkommensgruppe zahlen,
brauchen Sie selbstverständlich keine Einkommenserklärung einreichen.
Ortrand 31.03.2022
Im Auftrag Richter
Amt Ortrand
Kindertagesstätten