Sehr geehrte Eltern,

gemäß den Kitabeitragssatzungen der Stadt Ortrand und der amtsangehörigen

Gemeinden sind die Einkommenserklärungen der Personensorgeberechtigen

aus dem vorangegangen Kalenderjahr ausschlaggebend für die Einstufung der

Elternbeiträge für das laufende Kalenderjahr. Die Abgabefrist endet für die

Erklärung zum 30.04.2022.

Bitte legen Sie Ihre Einkommenserklärung mit den dazugehörigen Nachweisen

bis zum 30.04.2022 im Amt Ortrand vor. Bei Nichtvorlage erfolgt gemäß Satzung

eine Einstufung des Elternbeitrages für das laufende Kalenderjahr

rückwirkend zum 01.01.2022 in der Höchstgruppe.

Sollten Sie bereits Elternbeiträge in der höchsten Einkommensgruppe zahlen,

brauchen Sie selbstverständlich keine Einkommenserklärung einreichen.

 

Ortrand 31.03.2022

Im Auftrag Richter

Amt Ortrand

Kindertagesstätten